Bebauungsplan Eberlestraße 62a – Was ist erlaubt?
Für das Baugrundstück Eberlestraße 62a in 86157 Augsburg (Pfersee) existiert aktuell kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Daher richtet sich die zulässige Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) – dem sogenannten Einfügungsgebot. Das bedeutet: Ein Neubau muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Geschossigkeit und Dachform in die nähere Umgebung einfügen.
Die Umgebungsbebauung besteht überwiegend aus Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und kleineren Mehrfamilienhäusern mit 2 Vollgeschossen und Satteldach. Auf dieser Grundlage lässt sich die bauliche Ausnutzung wie folgt zusammenfassen:
Zulässige Bebauung nach § 34 BauGB
Parameter | Orientierungswert / Angabe |
---|---|
GRZ (Grundflächenzahl) | ca. 0,4 – max. ~204 m² überbaubare Fläche bei 511 m² Grundstück |
GFZ (Geschossflächenzahl) | ca. 0,8 – max. ~408 m² Wohn-/Nutzfläche realisierbar |
Bauweise | Offene Bauweise (freistehend oder Doppelhaus) |
Geschossigkeit | 2 Vollgeschosse + Dachgeschossausbau |
Dachform | Satteldach mit ca. 45° Neigung (ortsüblich) |
Firstrichtung | Parallel zur Straße (Eberlestraße) |
Abstandsflächen | mind. 3 m seitlich, 6 m rückwärtig, Straßenabstand über Verkehrsfläche |
Diese Parameter ergeben sich aus der charakteristischen Bebauung der Nachbargrundstücke und wurden u. a. durch vorliegende Planungsbeispiele, Exposés und die Stadtentwicklung (z. B. B-Plan 303 für das benachbarte Areal) bestätigt.
Bau- und Nutzungsmöglichkeiten
Das Grundstück eignet sich für verschiedene Wohnbauformen – z. B.:
- Mehrparteienhaus mit bis zu 6 Wohneinheiten à ca. 68 m²
- Doppelhaus mit zwei großzügigen Haushälften
- Großzügiges Einfamilienhaus oder Stadtvilla mit bis zu 408 m² Wohnfläche
- Teilung des Grundstücks möglich (z. B. für 2 DHH à 255,5 m²)
Auch eine Nachverdichtung mit mehreren Ebenen oder Wohneinheiten ist möglich, sofern sich das Vorhaben in das Ortsbild einfügt. Vorgaben zu Traufhöhe, Dachneigung und Gebäudeform orientieren sich an der direkten Umgebung.
Klare Perspektiven trotz fehlendem B-Plan
Auch ohne expliziten Bebauungsplan bietet das Grundstück Eberlestraße 62a klare Möglichkeiten der Wohnbebauung. Die Orientierung an § 34 BauGB gibt Planungssicherheit, solange das Neubauvorhaben sich maßstäblich und gestalterisch in die Umgebung integriert.
Als erfahrener Ansprechpartner begleiten wir Sie gern bei der Prüfung von Teilung, Nachverdichtung oder Investorenlösungen – inklusive Unterstützung bei Bauantrag und Konzeption.
Hinweis: Diese Angaben wurden auf Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen, Nachbarbebauung und planungsrechtlicher Einschätzungen erstellt. Eine rechtssichere Auskunft erhalten Sie im Rahmen einer Bauvoranfrage oder durch direkte Abstimmung mit dem Bauordnungsamt der Stadt Augsburg.